Internationales Steuerrecht / DBA

Jeder Staat kann kraft seiner Souveränität Steuern erheben. Persönliche oder sachliche Anknüpfungsmerkmale wie der Wohnsitz, Aufenthaltsort oder die Staatsbürgerschaft natürlicher Personen, bzw. der Sitz oder Geschäftsleitung bei juristischen Personen haben vielfach die Besteuerung des gesamten Welteinkommens zur Folge. Grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen wären jedoch erheblich behindert, bliebe es bei der doppelten oder mehrfachen Besteuerung von denselben Einkünften in zwei oder mehreren Staaten. Viele Staaten haben daher zweiseitige völkerrechtliche Vereinbarungen geschlossen, um Doppelbesteuerung zu beseitigen. Diese Vereinbarungen werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) genannt. Sie regeln, welcher der beiden Staaten jeweils in welchem Umfang besteuern darf.

Durch fundierte Kenntnis der einzelnen Abkommen, der aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene und vor allem der zwischenstaatlichen Praxis der Finanzverwaltungen (Bescheide, Verordnungen, oberstgerichtliche Entscheidungen), erreichen Sie eine Steueroptimierung und verhindern mögliche Fehler in der grenzüberschreitenden Strukturierung. Dazu arbeiten wir mit schweizer, deutschen und österreichischen DBA-Experten zusammen und erarbeiten für Sie individuell die optimale Lösung.