Internationales Steuerrecht / DBA

 

Doppelbesteuerungsabkommen

Jeder Staat kann kraft seiner Souveränität Steuern erheben. Oft genügt bereits ein (geringes) persönliches oder sachliches Anknüpfungsmerkmal. Bei natürlichen Personen werden solche Anknüpfungspunkte häufig in Wohnsitz, Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft, bei juristischen Personen in Sitz oder Geschäftsleitung gesehen. Daraus resultiert vielfach eine Besteuerung des gesamten Welteinkommens.

Grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen wären erheblich behindert, bliebe es bei der doppelten oder mehrfachen Besteuerung von denselben Einkünften in zwei oder mehreren Staaten. Viele Staaten haben daher zweiseitige völkerrechtliche Vereinbarungen geschlossen, um Doppelbesteuerung zu beseitigen. Diese Vereinbarungen werden DBA / Doppelbesteuerungsabkommen genannt. In diesen Abkommen ist geregelt, welcher der beiden Staaten jeweils in welchem Umfang besteuern darf.

Durch fundierte Kenntnis der einzelnen Abkommen, der aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene und vor allem der zwischenstaatlichen Praxis (Bescheide, Verordnungen, oberstgerichtliche Entscheidungen) der Finanzverwaltungen auf diesem Gebiet erreichen Sie eine Steueroptimierung und verhindern mögliche Fehler in der grenzüberschreitenden Strukturierung. Profitieren Sie von unserem Know-how und unserem Netzwerk. Wir arbeiten mit schweizer, deutschen und österreichischen DBA- Experten zusammen und bieten Ihnen individuelle Lösungen an.

 



 
 
 
       
     
 
       
     
 
       
     
 
       
     
 
       
    
 
       
 
 
 
 
   
 

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